Kostenzuschuss
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen in aller Kürze. Wenn Sie spezielle Fragen haben, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss?
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Einzelsitzung | 30 Minuten | € 19,30 |
Einzelsitzung | 60 Minuten | € 33,70 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 75 Minuten | € 42,70 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 100 Minuten | € 60,10 |
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | € 26,26 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 45,00 |
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | € 27,10 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 46,60 |
Einzelsitzung | ab 100 Minuten | € 93,10 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | ab 50 Minuten | € 59,30 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | ab 100 Minuten | € 83,40 |
Behandlungseinheiten unter 25 Minuten Dauer werden nicht vergütet. Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn TeilnehmerInnen werden nicht vergütet.
Für wieviele Behandlungseinheiten ist ein Kostenzuschuss möglich?
Nach einer ärztlichen Untersuchung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen. Hier finden Sie das Antragsformular für den Kostenzuschuss ab der 11. Stunde, das Sie mit Ihrem/r Klinischen PsychologIn ausfüllen und dann bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.
Wie reiche ich den Antrag für einen Kostenzuschuss ein?
Um eine Erstattung für klinisch-psychologische Behandlungen zu erhalten, müssen Sie die Honorarnote(n) gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.